Die deutschen Systemmedien haben die wichtigste politische Meldung des Jahrzehnts gestern und heute entweder gar nicht oder nur drittrangig abhandelt. Der SZ war sie einen 12-zeiligen Agenturbericht wert; dem "heute journal" des ZDF eine 30 Sekunden-Meldung nach 15 Minuten Belanglosigkeiten! Daher aus Chronistenpflicht diese -leider absehbare- Meldung:

8. September 2009 Der Deutsche Bundestag hat sich und das BVerfG heute weitgehend entmachtet und das Grundgesetz in einem kalten Putsch von oben in allen relevanten Bereichen zum nachrangigen Recht degradiert und damit de facto außer Kraft gesetzt.

=> Es ist also vollbracht: das EUliten-verträgliche Ableben des Grundgesetzes mit 60 Jahren.


An dieser Handelsblatt-Meldung stimmt (so wie in den wenigen Kommentaren des Mainstreams) im Wesentlichen nur der Schluss-Absatz http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-verabschiedet-eu-begleitgesetze;2454520 :
"Auf die Verabschiedung einer ergänzenden Resolution verzichtete der Bundestag. Die CSU hatte zunächst einen Entschließungsantrag gefordert, mit der die deutsche Interpretation des Vertrages für die EU-Partner klargestellt werden sollte, zeigte sich dann aber kompromissbereit. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe CSU-Chef Horst Seehofer versichert, dass sie auf dem nächsten EU-Gipfel eine entsprechende Erklärung abgeben werde, sagte Gauweiler. Das habe eine vergleichbare rechtliche Qualität. :roll:"

=> Anstatt auf einem zwingend angebrachten völkerrechtlichen Vorbehalt zu bestehen, wird Deutschlands Kanzlerin nun einige lauwarme Worte an den nächsten EU-Gipfel richten, was die dort versammelten EUliten bestimmt ebenso "rühren" und beeindrucken wird wie es ein "Entschließungsantrag" des Parlaments getan hätte. Nämlich gar nicht - NullKommaNull.
=> In "Nicht im Namen des Volkes" hatte ich vor acht Wochen nach dem immerhin bemerkenswerten Lissabon-Urteil des BVerfGs folgende Minimalforderungen an das nun gestern verabschiedete neue Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag formuliert http://www.goldseiten.de/content/diverses/artikel.php?storyid=11122&seite=0 :

"Die Botschaft des Medienspins "BVerfG stärkt die nationale Souveränität" würde erst dann glaubwürdig, falls der Bundestag in den kommenden Wochen beschließen würde:

1. Jede Richtlinie in Brüssel kann erst nach expliziter Zustimmung durch den Bundestag in kraft treten. Das nationale Vetorecht in allen Politikbereichen bleibt bestehen (Lissabon hebt genau dies auf).
2. Alle wichtigen Richtlinien müssen zudem nationalen Referenden unterworfen werden. Dito alle Erweiterungsentscheidungen (Türkei-Beitritt!).
3. Deutschland macht einen völkerrechtlichen Vorbehalt für die BVerfG-Interpretation der EU-Verträge. Ohne diesen kann Deutschland jederzeit überstimmt oder vom EuGH zurückgepfiffen werden.

Ohne Ablehnung des Hauptvertrags von Lissabon bleiben diese Forderungen für das neu zu formulierende Begleitgesetz unvollständig. Dennoch müssen sie gestellt werden und der Bundestag muss wenigstens diese drei Punkte in strengster BVerfG-Auslegung in den kommenden Wochen umsetzen.

Widerstand gegen den EU-Staat ist klar mehrheitsfähig

Zudem sollten wir alle fleißig die Höhe der vom BVerfG festgestellten "Integrationsobergrenze" per Verfassungsbeschwerde testen. Am besten rückwirkend bis 1963. Mehrheiten oder gar Einstimmigkeit bei den Völkern hätte es für all die Integrationsschritte samt Euro-Einführung nie gegeben! Das ist quasi amtlich, seitdem der EU-Binnenmarktkommissar Charly McCreevy am 26. Juni 2009 gegenüber der Irish Times festgestellt hat, dass "bei Referenden der Lissabon-Vertrag in 95% der Mitgliedsstaaten abgelehnt worden wäre". Konsequenzen daraus? Doch nicht bei einem EUlitisten! The show must go on. Egal wie schlecht sie ist. "


=> Keine einzige dieser Minimal-Forderungen ist auch nur ansatzweise erfüllt worden. Das kommt zwar leider nicht überraschend - aber angesichts des Urteils und angesichts der Mehrheiten im Volk gegen die EU-Verfassung ist es ein klar totalitärer Akt.

=> Fast alle Parteien sind komplett vor der EUlite eingeknickt. Die einzige Ehrenrettung, die man der CSU noch geben kann, ist, dass sie lauter gebellt hat als fast alle anderen Parteien und dass sie dem Brüsseler Diktat als letzte Partei zugestimmt hat. Ein schwacher Trost. Der 8. September 2009 wird in einer fernen, wieder freiheitlich-demokratischen Zeit in einer dann wieder bürgernahen Ordnung als totalitärer Ermächtigungstag in den deutschen Geschichtsbüchern stehen. Immerhin schon der zweite in 75 Jahren...

=> Falls nicht noch ein unabsehbares Wunder geschieht, wird die EU-Verfassung samt der darin enthaltenen Wiedereinführung von legalen Todesschüssen vermutlich zum 1.1.2010 in Kraft treten. "Unrechtmäßige" Aufstände wie z.B. die Leipziger Montagsdemonstrationen von 1989 könnten in EUropa ab 2010 ggf. mit Todesschüssen beendet werden. Der NVA waren Schüsse aufs eigene Volk im Oktober 1989 noch verboten worden.

=> Bislang hat sich kein MdB gefunden, der nun erneut klagen und wegen der Dringlichkeit der Sache auch eine einstweilige Verfügung beim BVerfG gegen die sofortige Ratifikation des Vertrags durch Deutschland einlegen würde. Und so scheint sich der Putsch von oben erfolgreich einer erneuten rechtzeitigen Prüfung durch das BVerfG zu entziehen. Panta rhei - alles fließt. Leider in den vom omnipotenten, allzuständigen und internationalistischen EU-Kraken besetzten Abgrund...