Ein aktueller Blog anlässlich des heute veröffentlichten sehr bemerkenswerten Berichts des Österreichischen Bundesrechnungshofs (ÖBRH) zum österreichischen Staatsgold. Für meine Leser habe ich das 143-seitige Dokument zusammengefasst und kommentiert. Siehe unten. Viel mehr zum Thema gibt es dann in meinem im April 2015 erscheinenden Buch „Holt unser Gold heim", in dem die Gold-Causa „Österreich“ dann nur eines von über 80 Unterkapiteln sein wird. Allerdings ein nicht unwichtiges, denn viele Abläufe und Zustände in Österreich sind typisch für den Umgang der Zentralbanken der Welt mit ihrem Staatsgold in angelsächsischen Tresoren! Lesen Sie diesen Artikel auch als Fortsetzung meines Blogs vom 13. Dezember 2014 zum gleichen Thema.

Genau wie in Deutschland im Oktober 2012 wurde am heutigen 24. Februar 2015 nun auch in Österreich der lange geheim gehaltene Bericht des ÖBHR zum Staatsgold veröffentlicht. Nachfolgend ein langer Auszug daraus. Nicht nur deshalb, weil diese Sätze lauter schallende Ohrfeigen des Rechnungshofs für die OeNB sind. Sondern weil man mit sehr hoher Sicherheit leider davon ausgehen muss, dass diese Zustände beim Gold der OeNB exemplarisch sind für sehr viele Zentralbanken mit Gold in ausländischer Verwahrung!

Der ÖBRH stellt hier schriftlich fest, dass 22 Prozent der staatlichen Gold-Tonnagen der OeNB reine Buchungspositionen sind – sogenanntes „unallokiertes“ (und damit ggf. mehrfach „beeigentümertes“) Gold! Genau das also, was kritische Experten im Zuge des weltweiten fractional gold banking-Systems auch bei großen Teilen der Bestände der weltweiten Zentralbanken vermuten! Speziell bei den in angelsächsischen Tresoren „treuhänderisch“ verwahrten. Bei der OeNB sind dies über 82 Prozent der Bestände (in London bei der BoE). Hier Auszüge des ÖBRH-Berichts vom 24. Februar 2015:

Die OeNB lagerte [bis Anfang 2014, Berichtszeitraum] rund 82 % ihrer physischen Goldbestände bei einer Lagerstelle in England [BoE] und war somit einem hohen Konzentrationsrisiko ausgesetzt. Im aktuellen Lagerstellenkonzept fehlten angemessene Maßnahmen zur Verringerung dieses Risikos. Hinzu kam eine mangelhafte Ausgestaltung des Goldlagerstellenvertrags mit der Lagerstelle in England sowie fehlende Revisionsmaßnahmen bei den im Ausland gelagerten Goldbeständen. … Die Zusammensetzung des Goldbestands der OeNB in den Jahren 2009 bis 2013 veränderte sich stark. So sank der Anteil an nicht-physischen Beständen von rd. 56 % im Jahr 2009 auf rd. 22 % im Jahr 2013.
[Anm.: 2009 war also mehr als die Hälfte des österreichischen Staatsgolds nicht physisch vorhanden!] …

Sämtliche noch bestehende Goldleihegeschäfte liefen bis spätestens 24. September 2014 aus.
[Anm.: Der internationale Druck, solche Geschäfte zumindest offiziell zu beenden, wuchs zwischen 2012 und 2014 dramatisch – die OeNB reagierte offenbar darauf.] …

Transfer von Goldbeständen auf einem Metallkonto in physische Bestände in Einzelverwahrung im Jänner 2014
[Anm.: dito – ausschließlich dem öffentlichen Druck geschuldet!] …

Die OeNB führte … erstmals im Dezember 2012 eine Analyse ihrer aktuellen Goldlagerstellen und -veranlagungen durch.
[Anm.: damals tobte die öffentliche Debatte in Deutschland am heißesten] …

Die vom Direktorium am 17. Jänner 2013 beschlossenen Maßnahmen hinsichtlich des Managements der Goldbestände … sollten das Risiko von Vermögensverlusten der OeNB reduzieren.
[Anm.: Genau einen Tag nach dem Teilheimholungs-Beschluss der Deutschen Bundesbank vom 16. Januar 2013!] …

Die Geschäftspartner der OeNB übermittelten Bestandslisten von Goldlagerstellen nicht
routinemäßig an die OeNB. Teilweise lagen diese Bestandslisten der OeNB nur deshalb vor, weil sie der Wirtschaftsprüfer im Zuge der Jahresabschlussprüfung anforderte.

[Anm.: Sic! Leider forderte in Deutschland noch nie ein WP der Bundesbank diese Listen an und machte anhand dieser einen physischen Vollaudit!] …

Die OeNB hatte bisher keine dokumentierte Überprüfung der Existenz und Werthaltigkeit anderer als in der OeNB und in der Münze Österreich Aktiengesellschaft gelagerter Bestände vorgenommen.
[Anm: Mit anderen Worten: Die OeNB hatte sich bis 2013 noch nie auch nur einen Deut um ihr Auslandgold gekümmert!] …

Die OeNB hatte kein geeignetes Konzept zur Durchführung der Revision der Goldreserven. So sahen die geltenden Prüfroutinen keine Werterevision für [auslands-lagernde] Goldbestände vor. Die fehlenden Revisionsmaßnahmen stellten eine [gewollte?!] Lücke in den internen Kontrollverfahren der OeNB dar. Die OeNB hatte erst per 1. März 2014 mit der Entwicklung eines Werterevisionskonzepts, das alle Goldbestände der OeNB umfasste, begonnen.
[Anm.: Ohne Worte.] …

Der Lokalaugenschein, den ein Direktoriumsmitglied und ein Hauptabteilungsleiter der OeNB im Jahr 2011 bei [ausländischen] Goldlagerstellen vornahmen, war hinsichtlich der durchgeführten Prüfungshandlungen und Feststellungen unzureichend dokumentiert; die Ergebnisse waren deshalb für den RH nicht nachvollziehbar.
[Anm.: Eine schallende Ohrfeige – aber angemessen angesichts der kompletten Verantwortungslosigkeit des OeNB-Managements!] …

Die Abteilung Innenrevision überprüfte im Zeitraum 2009 bis 2013 die Ablauforganisation des Managements der Goldreserven nicht.
[Anm: Ohne Worte.] …

Obwohl die OeNB bei der Lagerstelle in England rd. 82 % ihrer physischen Goldbestände lagerte, fehlten in der Vereinbarung mit dieser Lagerstelle explizite Regelungen zu den Standards der Überprüfung und Wiegung des Goldes bei Einlieferung, zur Art der Verwahrung und zu den Eigentumsrechten. [Sic!] Eine Regelung zur Sorgfaltspflicht des Verwahrers und zur Zutrittsmöglichkeit der OeNB zur Lagerstelle fehlten in der Vereinbarung gänzlich. [In mehreren Fällen] war die Qualität des eingelagerten Goldes und die Art der Verwahrung nicht explizit geregelt. In einzelnen Fällen fehlten bspw. Regelungen zur Haftungsübernahme, zu Eigentumsrechten der OeNB und zur Versicherung der Bestände.
[Anm.: Mit anderen Worten: purster Dilettantismus und Schlamperei – oder gar Vorsatz!]

[Fazit:] Die zwischen den Jahren 2009 und 2013 geltenden Vereinbarungen mit ausländischen Lagerstellen über die Verwahrung der Goldbestände der OeNB im Hinblick auf Regelungen betreffend die Sicherstellung der Werthaltigkeit und Existenz der Goldbestände waren in wesentlichen Teilen mangelhaft und unzureichend.
[Anm.: Bei milliardenschwerem Volksvermögen wäre das normalerweise ein Entlassungsgrund für den gesamten zuständigen Vorstand!]“

=> Dies der bislang letzte Stand zum Thema. Ich erwarte auch in felix Austria in den kommenden Jahren beim Staatsgold „Bewegung“. Im wahren Wortsinn und gen Wiener Heimat! Alles andere wäre angesichts der hier skizzierten Zustände ein Dauerskandal. Doch auch in Österreich ist Goldheimholung leider ein Marathon, kein Sprint. Dieser Lauf wird (auch dort) fortgesetzt...