O Schreck - gleich zwei Begriffe in einer Überschrift, die bei Systemträgern und Gutmenschen reflexartig Abwehrhaltung oder Sprüche wie "Unzulässiger Vergleich!" auslösen. Doch keine Sorge: alles plausibel und belegbar - Sarkozy machte es gestern möglich. Mehr dazu gegen Ende dieses Blogeintrags, der aber zunächst im deutschen Lande bleibt und der eigentlich urspünglich " 'Systemrelevanz': Die Willkür erhält Gesetzeskraft" überschrieben werden sollte.

In Deutschland muss traditionell alles seine Ordnung haben. Wenn schon nicht rational und substanziell wie im Alten Preußen - so jedenfalls dem legalistischen Anschein und der Politshow gemäß. Lange mussten wir warten - aber nun ist es da: Das "Restrukturierungsgesetz" für Banken bzw. im Berliner Juristendeutsch offiziell der "Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung. / Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG) / Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG)".

Dieser vorgestern von der Bundesregierung öffentlich freigegebene, 137-seitige [...] Entwurf ist zugleich
a) ein Zeitdokument zur grundfalschen Problemanalyse der Finanzkrise, die das Geldsystem als solches komplett aus der Betrachtung ausklammert und als Ursache ausschließt,
b) ein Gesetzesdokument, das aufzeigt, wie willkürlich der Begriff der "Systemrelevanz" zugunsten EINZELNER (!) Banken ausgelegt werden kann.
c) ein hilfloses und nur der Verzögerung des Unvermeidlichen und der öffentlichen Ablenkung dienendes Machwerk,
d) ein offizieller Beleg für die Verlagerung der systemimmanenten gewaltigen Risiken aus Ponzi-Papiergeld-Kreditgeschäften der Banken auf den Staat und damit auf uns alle. Dies "höchst freiwillig" durch "unsere Volksvertreter".

Zur Erläuterung der Punkte bedienen wir uns im Folgenden zunächst einmal direkt der Terminologie des Schäuble´schen BMF - zu finden hier in der Pressemitteilung oder hier im Gesetzesentwurf selbst:

ad a): "Eine der wesentlichen Lehren XX( aus der Finanzmarktkrise ist, dass geeignete Instrumente entwickelt werden müssen, um Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, in einem geordneten Verfahren entweder zu sanieren oder abzuwickeln."

=> Die wesentlichste Lehre, die diese BuReg ziehen sollte, wäre, Marktkräften eine Chance zu geben - und die Insolvenz als natürlich-marktwirtschaftliches Instrument NICHT planwirtschaftlich und offiziell per Gesetz abzuschaffen! Wie war das noch mit der "Marktwirtschaft", Herr Westerwelle?! Lesen Sie nach bei "ihrem" Ordoliberalen Walter Eucken, der immerhin bis zu Otto Graf Lambsdorffs Zeiten noch hoch gehalten wurde: "Staatliche Planung der Formen– ja; staatliche Planung und Lenkung des Wirtschaftsprozesses – nein. [...] Nur so kann das Ziel erreicht werden, dass nicht eine kleine Minderheit, sondern alle Bürger über den Preismechanismus die Wirtschaft lenken können. Die einzige Wirtschaftsordnung, in der dies möglich ist, ist die des 'vollständigen Wettbewerbs'. Sie ist nur realisierbar, wenn allen Marktteilnehmern die Möglichkeit genommen wird, die Spielregeln des Marktes zu verändern. Der Staat muss deshalb durch einen entsprechenden Rechtsrahmen die Marktform – d. h. die Spielregeln, in denen gewirtschaftet wird, – vorgeben."
=> Spielregeln ändern während des Spiels ist unzulässig, Herr Westerwelle! "Alle Bürger" sind gemäß Eucken der Souverän - wie natürlich auch qua GG! Nicht die Bankenlobbies. "Socialism for the banks" ist nicht das, was Eucken und Verfassungsväter sich vorgestellt hatten! Unverantwortliche Zocker müssen ihre Verluste selbst tragen - bis hin zur letzten Konsequenz der Insolvenz. Eine Sozialisierung der Verluste ist von Übel. Und die faktische Bestandsgarantie für willkürlich definierte insolvente "Systembanken" ist die höchste Form dieses Übels und Planwirtschaft pur!

ad b): "Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Restrukturierung und geordnete Abwicklung einer systemrelevanten Bank regelmäßig finanzielle Mittel erfordern werden. Diese Mittel sollen nicht wie in der Vergangenheit durch die öffentliche Hand, sondern vorrangig durch den Finanzsektor bereitgestellt werden. "

=> Keine Bank darf "systemrelevant" und damit sakrosankt sein und unter staatlichen Artenschutz gestellt werden. Leider ist keinerlei Zerschlagung von zu großen Instituten im Gesetzentwurf vorgesehen.
=> Es wurde bereits von anderer Seite vorgerechnet, dass selbst bei optimistischen Annahmen nur wenige Mrd. EUR von den Banken selbst in den im Gesetz vorgesehenen "Restrukturierungsfonds" fließen werden. Für die "geordnete Abwicklung" auch nur eines einzigen neuen Insolvenzfalls à la HRE müssten die Banken mehr als 40 (!) Jahre einzahlen. Dieser Fonds ist (da auch regionale Sparkassen einzahlen sollen) weder Verursacher-gerecht noch irgendwie belastbar! Er ist eine Farce - ebenso wie es die diversen "Einlagensicherungsfonds" seit Jahrzehnten waren und sind. :!:

"Da das Reorganisationsverfahren Eingriffe in grundrechtlich geschützte Positionen Dritter ermöglicht, ist seine Durchführung nur bei Vorliegen einer besonders schwerwiegenden Krise eines Kreditinstituts, die die Besorgnis erheblicher negativer Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems begründet, gerechtfertigt. Daher findet die zweite Stufe nur Anwendung auf Kreditinstitute, bei denen eine Bestandsgefährdung nach § 48b Absatz 1 KWG-E vorliegt, die zu einer Systemgefährdung nach § 48b Absatz 2 KWG-E führt."

=> Hier ist sie nun: die gesetzliche Formulierung von "Willkür". Denn schwammige Begriffe im Gesetz wie "besonders schwerwiegend" oder "erheblich" riechen geradezu danach, dass sich die Bundesregierung doch unbedingt SELBST das Recht vorbehalten will, die systemrelevanten Banken frei zu bestimmen. Wo kämen wir denn auch hin, wenn am Ende ein belastbares, gar noch im Gesetz stehendes hartes und objektives Kriterium die "Systemrelevanz" feststellen würde?! Wie könnte die Bundesregierung da noch Korruptionszahlungen äh Parteispenden der Banken berücksichtigen bei der Entscheidung, wer "gleicher" und damit rettungswürdig ist??
=> Auch der obige Verweis auf §48 b (2) KWG-E führt uns nicht weiter. Denn dort steht folgendes:

"§ 48b Bestands- und Systemgefährdung [...] (2) Eine Systemgefährdung liegt vor, wenn zu besorgen [sic!] :!: ist, dass sich die Bestandsgefährdung des Kreditinstituts in erheblicher Weise negativ auf andere Unternehmen des Finanzsektors, auf die Finanzmärkte oder auf das allgemeine Vertrauen der Einleger und anderen Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems auswirkt. "

=> Es bleibt dabei: nur schwammige Begriffe wie "allgemeines Vertrauen" sind hier zu finden. Und was der Gesetzgeber mit "besorgen" meint, bleibt wohl sein Juristengeheimnis! XX( Der Laie würde hier ein PASSIVES Verb wie zB "vermuten" erwarten, was nicht weniger schwammig wäre - aber wenigstens logisch. Das AKTIVE "besorgen" deutet hingegen geradezu auf aktives ZUTUN der Bundesregierung bei der Vertrauensgefährdung hin, was sicher nicht gemeint ist - aber durchaus passend wäre... :!:
=> Weiter im Text des § 48b(2) - obwohl auch diese weiterführenden Details immer und immer wieder nur eine wortreiche Umschreibung von "Willkür" bedeuten:

"Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen
1. Art und Umfang der Verbindlichkeiten des Kreditinstituts gegenüber anderen Instituten und sonstigen Unternehmen des Finanzsektors,
2. der Umfang der von dem Institut aufgenommenen Einlagen,
3. die Art, der Umfang und die Zusammensetzung der von dem Institut im Rahmen von außerbilanziellen Geschäften eingegangenen Risiken sowie die Verhältnisse auf den Märkten, auf denen entsprechende Positionen gehandelt werden,
4. die Vernetzung mit anderen Finanzmarktteilnehmern, XX(
5. die Verhältnisse auf den Finanzmärkten, insbesondere die von den Marktteilnehmern erwarteten Folgen eines Zusammenbruchs des Instituts auf andere Unternehmen des Finanzsektors, auf den Finanzmarkt und das Vertrauen der Einleger und Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes
. "

=> Wie um Gottes Willen soll ein Richter -sollte er je diesen Gesetzeswortlaut einer Entscheidung zugrundelegen müssen- denn feststellen, wie "vernetzt"
[= "ansteckend"?] eine Bank ist - und ob sie deswegen "systemrelevant" und damit rettungswürdig ist?? Wie und nach welchen Kriterien soll er den unglaublich nebulösen Allgemeinplatz "Verhältnisse auf den Finanzmärkten" quantifizieren?
=> NICHTS an dieser de jure "Definition" von "systemrelevant" ist wirklich objektiv greifbar. Damit ist sie eines deutschen Gesetzesbuchs unwürdig und m.E. ein klarer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 GG und damit illegal *) - in jedem Fall aber unpraktikabel und reine Willkür! WESSEN Willkür das Ganze ist - darüber gibt dann noch Absatz 3 desselben Paragraphen 48b Auskunft:

"(3) Die Bundesanstalt beurteilt nach Anhörung der Deutschen Bundesbank, ob eine Bestands- und Systemgefährdung im Sinne der Absätze 1 und 2 vorliegt und dokumentiert die gemeinsame Einschätzung schriftlich."

=> Gemeint mit Bundesanstalt ist hier die "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung", die wie jede Bundesanstalt ein Beamtenapparat ist, der ganz offiziell den Willen der Bundesregierung umzusetzen hat!

=> Fazit zu b): Die Bundesregierung hat sich auf 137 Gesetzesseiten das "Recht" gegeben, VÖLLIG WILLKÜRLICH zu entscheiden, welche Banken in den unter Garantie auftretenden künftigen Krisen mit Steuer- und Druckerpressenkreditgeldern gerettet werden - und welche eben nicht! :!:

ad c) und d): "Die Erfahrungen mit der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers haben gezeigt, dass bereits die Insolvenz einer mittelgroßen, aber stark vernetzten Bank Schockwellen auf dem Finanzmarkt auslösen kann".
"Der vorliegende Entwurf sieht daher vor, dass das Vermögen oder Teile des Vermögens einer systemrelevanten Bank auf eine private Bank [...] übertragen werden können, wenn das erforderlich ist, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität abzuwenden und keine anderen Handlungsmöglichkeiten bestehen. Vorteil einer solchen Übertragung von systemrelevanten Geschäftsteilen auf einen anderen Rechtsträger ist, dass Stabilisierungsmaßnahmen sich in der Folge auf die neue Bank konzentrieren können, während die beim Alt-Institut verbleibenden nicht systemrelevanten Teile gegebenenfalls im Rahmen eines herkömmlichen Insolvenzverfahrens abgewickelt werden können.
"

=> Von wem soll nochmal gemäß Amtseid (auch des Herrn Schäuble) Schaden abgewendet werden? Vom "Finanzmarkt" etwa? Die getroffenen Maßnahmen von "temporären" Ausgliederungen und Teilverstaatlichungen als Alternative zur Insolvenz der Systembanken sind zum Schutz der Kleinsparer völlig inkonsequent und kontraproduktiv. Sie fördern gewaltig das "Moral hazard" Risiko - Wiederholungen des Desasters sind geradezu vorprogrammiert! Einzig VOLLverstaatlichungen, umfassende Entlassungen des Bankenmanagements und strafrechtliche Anklagen der Manager wären zielführend. Alternativ natürlich auch die reguläre Insolvenz der Banken nach geltendem InsoRecht und Entschädigung der Anleger aus Entschädigungsfonds und (mangels ausreichender Masse dieser Fonds) natürlich auch aus staatlichen Mitteln. Es wäre garantiert nicht teurer für den Steuerzahler geworden als die 2008/10 gefundenen "Lösungen".

WIRKLICH konsequent wäre aber auf Dauer NUR gewesen, das Banksystem schnellstmöglich zu einem mind. 20%igen - besser 50%igen Teildeckungssystem umzubauen. Kreditvergabe wäre weiterhin möglich - aber weitgehend nur aus vorherigen Einlagen echter Spargelder heraus. Das uferlose und völlig aus dem Ruder gelaufene fractional reserve banking ist die Wurzel allen Übels - zusammen mit der Abschaffung der Golddeckung der Währungen. Ohne Konsens über diese Grundanalyse wird es immer und immer wieder zu "systemgefährdenden" Krisen kommen [dies übrigens auch in allen anderen sozialistischen Geldexperimenten à la Keynes; oder à la "Rheingold"-Freigeld; oder in naiv-lebensfremden "Bürger-emittierten" Geld-Systemen à la Kreutzer oder Koudela; oder auch in utopistischen "Leistungs-basierten" Geldsystemen à la MaxNews]. Zuletzt werden die Staaten selbst wegen ihrer Haftungsübernahme für Risiken von Bankenzockern über eben diesen Krisen untergehen - wie ich ebenso wie viele andere seit vielen Jahren schreibe. So zB im April 2008 in "Armageddon: Verschoben!":
"Und wer ist dann bei der nächsten Krise der Lender of last Resort, wenn die Staaten selbst bzw. ihre Bürger nicht mehr unbegrenzt kreditfähig sind? [...] Das Emittentenrisiko der Staaten ist in den letzten Monaten eindeutig gewachsen. Gegen Gold, Silber und Rohstoffe werden daher alle Währungen der monetär-sozialistisch geführten Staaten abwerten, denn Gold ist die einzige Währung ohne Emittentenrisiko!"

Dass auch immer mehr Marktteilnehmer dieses Emittentenrisiko nun wahrnehmen, erkennt man derzeit an den trotz EU-Rettungsschirm schon wieder fast auf Vorkrisenniveau vom Mai 2010 gestiegenen Anleiherenditen der PIIGSXYZ:


Quelle: WELT von heute, 27.8.2010

Die aktuell auf Rekord-Tief stehenden Renditen der deutschen Bundesanleihen sollten nicht über die Gefahr hinwegtäuschen, dass auch deutsche Staatsanleihen trotz Goldpreismanipulation und trotz künstlich induziertem Zins-Carrytrade bei lächerlichen 2,x% Nominalrendite bald nicht mehr attraktiv sein könnten. Aktuell ist Deutschland in EUropa der Einbeinige unter den Vollamputierten. Und kurzfristig bieten deutsche Bonds ggü. denen des "Olivengürtels" tatsächlich eine relative Sicherheit. Doch nur die von Eichelburg treffend als "Bondaffen" bezeichneten Investment- und Pensionsfonds- und LV-Manager sind noch immer beschränkt genug, 10- oder gar 30-jährige "mündelsichere" Staatsanleihen ggü. sicheren Edelmetallanlagen oder Substanzaktien zu bevorzugen! Die perfekte Welt aus den seligen Zeiten von 1950-2008 wird von diesen Bondaffen mit Pawlow´schem Reflex in Richtung "Anleihen" in alle Ewigkeit extrapoliert [man entschuldige die Artenverwirrung - aber ich wollte hier nicht auch noch den "Bondhund" einführen.] Wie dumm und/oder korrupt und/oder Papiergeld-gläubig und System-gläubig muss man sein, um nicht zu erkennen, dass 30-jährige Anleihen bis zur Endfälligkeit voraussichtlich nicht nur EINE, sondern sogar ZWEI Währungsreformen erleben werden...? Dass die BaFin und das InvG diesen Managern zT eine wirklich substanzielle Anlagepolitik explizit verbieten, ist zwar durchaus konzediert... Wer aber als Bankmanager ernsthaft physisches Gold als Pfand für eine Kreditvergabe ABLEHNT, Staatsanleihen oder Papiergold aber weiterhin akzeptiert, dem ist nicht mehr zu helfen. Mehr zu diesen wahren Anekdoten aus dem deutschen Banken-Irrenhaus demnächst in diesem Blog.

Übrigens ist nicht nur Griechenland, sondern auch Frankreich pleite. Das Kapital flieht bereits aus der Grande Nation. Das weiß auch Frankreichs großer (kleiner) Führer Sarkozy, der gestern ernsthaft und ganz offiziell "Kapitalverkehrs-Schranken" gefordert hat [sic]. Planwirtschaft wir kommen. Vive la "République Française Populaire et Socialiste"! Oder wie anders soll man solche neo-nationalsozialistischen Sprüche des vorgeblichen Neo-Liberalen und US-Fans Sarkozy bewerten: "... man müsse nun 'über die internationale Doktrin zum Kapitalverkehr' diskutieren. Wir haben jahrelang in der Illusion gelebt, die Öffnung der Kapitalmärkte wäre immer ein Fortschritt".

=> Vom Regen des "socialism for the banks" kommen wir nun direkt in die Traufe des "National-Sozialismus": Vom ungezügelten Neoliberalismus zugunsten der Hedge-Fonds und der Papiergeld-erzeugenden Geschäftsbanken marschieren wir auf direktem Wege zurück in die Zukunft des klassisch-beschränkten, provinziell-nationalen und sozialistisch-zentralistisch gesteuerten Kleinhandels. Ich garantiere Ihnen schon heute, dass es auch in diesem "Neo-Nationalsozialismus" wieder eine herrschende Clique geben wird! Und diese Nomenklatura wird auch im Neo-Sozialismus ihre Privilegien genau wie einst in der DDR haben. Der Unterschied wird nur sein, dass über dem national-regional klein gehaltenen Bürger dieser totalitären und abgeschotteten Kleinstaaten dann die kosmopolitische Weltregierung thronen und den Ton angeben wird. Insbesondere werden die Weltregenten selbst sich weder ihre Reisefreiheit (nach Cayman) noch ihre internationale Kapitalverkehrsfreiheit (via Cayman-Depot) nehmen lassen!

Sarkozy ist nur nach AUSSEN hin neuerdings Provinzialist. Er will WELTregierer sein - nur die Menschen werden überwacht, ausgepresst, klein gehalten, prohibitiv besteuert und letztlich eingesperrt. Die Beschränkung der Reiseverkehrsfreiheit ist nur noch der letzte, völlig logische Schritt nach der Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit! >:XX Möchtegern-Weltregierer werden pro forma zu Nationalsozialisten, die die Bürger "zu ihrem Schutz und zu ihrem Besten" auf ihrer Scholle einsperren. Been there, done that: Die Mauer hieß im offiziellen DDR-Jargon "antfaschistischer SCHUTZwall" - doch die Stacheln der stählernen Mauerkronen wiesen nach INNEN gegen die eigenen Bürger. Müssen wir wirklich zulassen, dass die Welt alle Fehler wiederholt? Müssen wir nach der Kapitalverkehrsfreiheit zuletzt auch wieder um unsere Personenfreizügigkeit kämpfen? Wo beginnen Menschenrechte? Wo beginnt ihre Verletzung? Neue - und zugleich alte Fragen, die wieder traurig aktuell werden...

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*) Um Widerspruch vorzubeugen: Ja, das "Bestimmtheitsgebot" greift formal vor allem im STRAFrecht. Allerdings ist ein Beamter zB der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, der das neue Banken-Restrukturierungsgesetz anwendet und damit über staatliches Rettungsgeld in potenziell MILLIARDENhöhe entscheidet, schnell im Bereich von Haftungssummen, bei denen das Strafrecht ins Spiel kommt. Zudem sieht das GG natürlich "Bestimmtheit" der Gesetzesregelungen nicht NUR im Strafrecht vor, sondern das sollte überall eine Selbstverständlichkeit sein!