Die viel beschworene und sehr reale Kluft zwischen dem Informationsstand eines passiven Zwangsgebühren-TV-Sehers bzw. Mainstreamlesers versus eines aktiv auf seriösen Internet-Seiten recherchierenden Bürgers wird heute einmal wieder sehr deutlich: Das gestrige Urteil des EuGH zur angeblichen Rechtmäßigkeit des ESM und des Transfer-Euros war zwar im Rahmen der vollpolitischen Justiz als Büttel der vollpolitisierten Bankenwirtschaft erwartbar; und doch ist es schon wegen der finanziellen Konsequenzen äußerst bedeutend und man sollte meinen, dass es heute gebührend auf den ersten Seiten der Gazetten gewürdigt würde. Immerhin wird Deutschland schon offiziell mit 190 budget- bzw. steuerrelevanten Milliarden beim ESM dabei sein (= verlorene „Garantie“-Gelder – wenn auch der Tag der Abrechnung vorgestern an anderer Stelle „Griechenland-Rettung Nr. 3“ wieder einmal vertagt wurde); inoffiziell-realistisch aber wegen Art 25(2) ESM-Vertrag mit 500+ Mrd EUR bzw. später wegen Art 8(2) ESM-V sowie wegen ESM-Hebelung durch EZB und wegen ESM-Maximalbetrags-Erhöhung durch RotGrün 2014 noch mit weit mehr Geld! Doch weit gefehlt: Praktisch in allen Printmedien wie auch gestern schon auf den Zwangsmonopol-TV-Sendern und auch im „privat“ finanzierten Bankenrundfunk kommt das ESM-Urteil des EuGH entweder gar nicht vor (!); oder man belässt es heute bei rein nachrichtlichen 15-Zeilen-Meldungen ab Seite 10 des jeweiligen Blattes.

Wer sich nun aber die Mühe macht, aktiv zum Thema im Netz zu suchen (was leider viel zu wenige tun), der wird sowohl auf einigen Blogs wie auch auf einigen Online-Seiten des Mainstreams fündig. Und doch fehlen auch hier die unbedingt angebrachten Kommentierungen zum ESM-Wahnsinn sowie zur skandalösen Rechtsbeugung in diesem EuGH-Urteil, die ganz in der schlechten Tradition des BVerfG zum ESM steht. Nach meiner seit Monaten stehenden Prognose wird das BVerfG 2013 übrigens Teile des noch laufenden ESM-Verfahrens ebenfalls zwecks gewünschter zeitlicher Urteilsverzögerung an den EuGH abgeben – wo dann nach weiteren zwei Jahren bzw. nach weiteren zwei deutschen ESM-Billionen die Rechtsbeugung komplettiert werden wird – das gestrige Urteil war bereits ein Vorgeschmack auf noch folgende ESM-Unrechtssprechung aus Luxemburg .

Nachfolgend einige Aussagen aus dem gestrigen Urteil – ein wenig kommentiert, da es offenbar im Mainstream weiterhin niemand tun will – und da offenbar auch die Energie in den Blogs ermüdet bzw. weil sich der Widerstandswille an der dauerhaften Rechtsbeugung der Systemjustiz sowie an der selektiven Korruption der ersten vier Staatsgewalten allmählich totläuft. Und natürlich, weil der Michel selbst im Rahmen seiner kollektiven Ermüdung und seiner kollektiven Passivität bzw. Ohnmacht organisierten Widerstand nicht massenhaft-wirksam unterstützt, obwohl er am Ende der Haupt-Leidtragende sein wird:

Reuters schreibt:
Luxemburg (Reuters) - Der Euro-Rettungsfonds ESM ist nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts rechtlich wasserdicht eingeführt worden. Das EU-Recht stehe dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrages zur Einrichtung des ESM nicht entgegen, teilte das Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit. Er wies damit die Klage eines irischen Abgeordneten zurück. In seinem ersten Urteil zur Euro-Krisenpolitik wertet der EuGH auch die Hilfskredite an strauchelnde Euro-Staaten nicht als Verstoß gegen das gegenseitige Haftungsverbot der Mitgliedstaaten. Der Empfängerstaat bleibe für seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern selbst haftbar, urteilten die Richter.:!:

=> Reiner Rechtsformalismus, der mit der Haftungs- und Zahlungsrealität genau nichts zu tun hat! Wäre der letzte Satz im obigen Zitat wahr, wäre also Griechenland alleinig (= ohne EFSF, ohne ESM, ohne Deutschland als Letztgarant) „selbst haftbar“ ggü. seinen Bankengläubigern, so hätten diese längst den Geldhahn zugedreht, Griechenland allerspätestens im April 2010 in die Staateninsolvenz geschickt und/oder 200+% an Zinsen auf einjährige Staatsanleihen gefordert, was am wahren (= ESM-freien, ungarantierten) Markt auch tatsächlich bis vor kurzem Realität war und ist. Wenn auch faktisch irrelevante, weil sich Griechenland und immer mehr der PIFGS ja bekanntlich nicht mehr am freien Kapitalmarkt refinanzieren, sondern aus Brüssel bzw. Luxemburg (ESM) vollalimentiert werden zu lächerlichen Zinssätzen von ca. 5-6%, die von der planwirtschaftlichen EFSF-Bürokratie oder gleich von den geheim tagenden ESM-Gouverneuren willkürlich festgesetzt werden! Abgewickelt werden diese planwirtschaftlichen Geschäfte übrigens von den internationalen Geschäftsbanken, die nicht nur horrende Gebühren für ihre „lebensrettenden“ Dienste verlangen, sondern auch noch den risikolosen Spread zwischen ihrer Refinanzierung (via EZB zB zu unter 1% Zins) und den o.g. 5-6% vereinnahmen. Und selbstredend Gebühren und Zinsen direkt von der auszureichenden Kreditsumme abziehen. In dieser perversen Welt der vollbereichernden In-sich-Geschäfte der Systeminsider ist es dann nur logisch, dass die Gelder nicht etwa in den Staatshaushalten der PIFGS landen, sondern zu großen Teilen auf Sperrkonten, die nur Umverteilungsvehikel bzw. Zwischenkonten darstellen, um die „Rettungsgelder“ aus Steuer- und Fiat-Falschgeld-Quellen direkt zu den Endbegünstigten, der internationalen Bankenmafia, weiterleiten zu können.

=> Wenn die käuflichen bzw. im Urteil phantasierenden theoretisierenden EuGH-Richter ernsthaft argumentieren, „Empfängerstaaten bleiben selbst [und alleine] haftbar“, dann ist das, als ob einem irreversibel an Schläuchen hängenden Intensivpatienten attestiert würde, seine freie Willensentscheidung heimzugehen, bleibe ihm unbenommen. Er allein sei schließlich für sein Wohlergehen haftbar und verantwortlich. Das ist die uralte Sprache und Logik der sizilianischen Schutzgelderpresser: „Du weißt doch, was für dich gut ist – nicht wahr? Jeder ist selbst für sich und sein Lokal und seine Familie verantwortlich…“. „I wanna make you an offer you cannot refuse“.

Zum Grundsatzstreit über das gegenseitige Haftungsverbot lieferte der EuGH erstmals eine Auslegung des Artikel 125 des EU-Vertrags. Er besagt, dass die Union oder ein Mitgliedstaat nicht für die Verbindlichkeiten eines anderen Staates haftet. Damit sei der Union und den Mitgliedstaaten aber nicht jedwede finanzielle Unterstützung verboten. ‚Sie soll vielmehr sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten auf eine solide Haushaltspolitik achten, indem sie gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten bei ihrer Verschuldung der Marktlogik unterworfen bleiben‘.

=> „Marktlogik“?! Die Marktlogik ist bekannt. Sie war sogar lange bis etwa 1995 sowie wieder seit 2010 ablesbar an den Zinssätzen des freien Kapitalmarkts für die PIFGS:
Also auch heute noch bzw. wieder – obwohl EFSF, ESM und faktische EUR-Transfer-Union die Zinsspreads in EURopa auch weiterhin viel zu eng zusammenzwingen. Die „Marktlogik“ jedenfalls wäre für alle außerhalb des Luxemburger Blindenclubs namens EuGH und außerhalb des Berliner Raumschiffs namens Reichstag klar erkennbar.


=> Fürs Protokoll und für den Luxemburger Blindenclub Richterclub: Gemäß ESM-V ist genau entgegengesetzt zur absurderweise hier behaupteten „Marktlogik“ die Manipulation der Märkte und insbesondere der Zinsmärkte der oberste Auftrag der ESM-Bank. :!: Mit allen seit vielen Jahrzehnten bekannten Konsequenzen des unentrinnbaren manipulativen Teufelskreises. Nachlesbar ist der ganz explizite und offizielle ESM-Auftrag zur Marktmanipulation u.a. in Artikel 3, 18 sowie sogar in der Präambel just jenes ESM-Vertrags, über den die Blinden von Luxemburg gestern geurteilt haben! Aber Gesetzestexte zu lesen, wäre selbstredend zu viel verlangt von theoretisierenden EUnuchen des Rechts. Über Inhalte und Folgen von Paragraphen, Bailouts oder Sex realitätsfrei zu schwafeln ist eben leichter als die Rechts-, Finanzmarkt- und Sexrealität zu kennen. Basis jedes ungestörten, unmanipulierter Markts wäre übrigens dieser natürliche Regelkreis, der in allen freien Märkten ganz von selbst und ganz natürlich abläuft und funktioniert. Ohne vollpolitisierte realitätsferne Ideologen der ersten bis vierten Gewalt; ohne gängelnde Planüberwacher, Fiskalpaktswächter, Blogwarte, Blockwarte und Volks-Nannys; ohne Kämpfer gegen Markt, gegen Recht und gegen Rechts*); ohne korrupte System-Ökonomen; einfach nur als sich selbst regelnder und ggf. korrigierender Prozess: Ablaufend ohne Einmischung von außen, ohne zentrale Lenkungsinstanz à la ESM; dies sogar schon Jahrhunderte vor der Erfindung der „wissenschaftlichen Ökonomen“, der „Marktdesigner“, der „Planwirte“ und sogar schon lange vor der Entdeckung der sich selbst regelnden marktwirtschaftlichen Prozesslogik durch Adam Smith und andere:

„Der EU-Vertrag verbiete nicht, dass Länder einander finanzielle Unterstützung gewähren, betonten die Richter nun. Allerdings müsse das Empfängerland im Gegenzug solide wirtschaften.“ XX(

=> So berichtet gestern der Spiegel (online) über das Urteil des EuGH. Dies tut er ungewohnt handzahm und unkritisch unter einfacher Übernahme von dpa- und dapd-Textmaterial. Niemand bei SPON scheint sich zuständig dafür zu fühlen, besagten EU-Vertrag (AEUV) einfach einmal zu lesen: Die berühmte Regelung des Art 125(1) AEUV widerlegt bereits wörtlich die Urteilsbegründung – in jedem Fall aber den Geist des Bailout-Verbots – das ist gar keine Frage: „Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen … eines anderen Mitgliedstaats.“

=> Und übrigens steht da im selben Artikel 125 auch nichts davon, dass die EU als Ganzes haften dürfe; weder direkt noch über verlängerte EU-Arme namens ESM-Bank – ganz im Gegenteil: „Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen … von Mitgliedstaaten“

=> Und übrigens steht da im selben Artikel sogar drin, dass auch nicht für öffentliche Unternehmen der Mitgliedsstaaten haftet, womit auch die derzeit so beliebten milliardenschweren Zahlungen des ESM an die quasi oder offiziell (teil)verstaatlichten spanischen Banken illegal wären: „Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten … öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten“

=> All das steht also im Artikel 125 AEUV – das Bailout-Verbot war seit den 1990ern auch in keiner politischen Sonntagsrede von Kohl und Mitterrand bis Schröder, Fischer oder Merkel je anders ausgelegt worden! Wir leben also offiziell nun im Zustand des von EURo-Kritikern seit vielen Jahren warnend vorhergesagten Putsches – auch wenn sich viele zu akademischen Beobachter leider noch immer zu fein sind, diesen Begriff endlich in den Mund zu nehmen, obwohl Juncker und Lagarde die Rechtsbrüche der EUR-„Rettungen“ doch längst zugegeben haben. Der vor einigen Wochen noch hastig nachgeschobene Art 136 AEUV ändert an dieser Analyse nur für formaljuristische EUnuchen etwas: wenn wir ab sofort unter der Dauer-Ägide der „Ausnahme vom Bailout-Verbot“ gemäß 136 AEUV leben, dann wäre konsequenterweise der Artikel 125 aufzuheben – und wir lebten dann auch rechtlich-offiziell in einem finanztechnisch völlig anderen EURopa als es seit 20 Jahren immer versprochen war! Wer soll hier noch verarscht werden? Der erste Bailout-Topf EFSF wurde übrigens mit Hunderten von Milliarden „ausinvestiert“, bevor es den neuen Art 136 als Bailout-Ausnahme überhaupt gab! Die angelsächsischen Juristen hinter dem AEUV, dem ESM-V sowie die Richter des EuGH dürfen getrost als käufliche Auftragsarbeiter bezeichnet werden – nicht besser als die kriminellen „Rechts“anwälte, Ärzte, Gutachter, Politiker und/oder Staatsanwälte im auch hier im Blog schon erwähnten Fall Mollath, der selbst nach der seit gestern endlich absehbaren Freilassung des Justiz- und Systemopfers Mollath unbedingt noch aufgearbeitet werden muss! Schon aus Gründen der Generalprävention, denn andernfalls wird kein Kritiker des vor unseren Augen ablaufenden Unrechts bzw. Putschs künftig mehr davor sicher sein können, nicht als „paranoider und gemeingefährlicher Verschwörungstheoretiker“ wegen der ausgesprochenen Wahrheit lebenslänglich in die Klapse gesperrt zu werden! >:XX

=> Nicht im AEUV steht dagegen Folgendes, was die EuGH-Richter sich aber mal eben ganz nonchalant aus den Fingern saugen bzw. das Politikergeschwätz von der „Finanzsolidität gemäß Fiskalpakt als zwingende Voraussetzung für Bailout-Zahlungen des ESM“ einfach schlucken: Allerdings müsse das Empfängerland im Gegenzug solide wirtschaften“. So so, ihr Rechtstheoretiker von Luxemburg! Und wer sollte denn rechtswirksam die Kriterien für „solides Wirtschaften“ festsetzen? Ihr ahnungslosen Richter etwa – und wenn ja, nach welchen Kriterien? Oder gar die hohen Politiker der Garantie- bzw. Zahlerländer? Ja, das wären dann die, die daheim bei sich schon seit Jahren selbst praktisch kein Maastricht-Kriterium mehr einhalten! Der Fiskalpakt oder gar die Entmündigung nationaler Parlamente durch Sperrkonten und Einschränkungen des nationalen Haushaltsrechts als Kernbestanteil jeder staatlichen Souveränität waren ganz sicher nicht das, was der europäischen Öffentlichkeit 1992 versprochen worden war! Es ist wohl angebracht, aus deutscher Sicht mal wieder auf Art 110 GG hinzuweisen (Haushaltssouveränität des Bundestags) – sowie auf das seit 2009 geltende Verfassungsrecht namens „Lissabon-Urteil“: kein EUropäischer Bundesstaat ohne Volksabstimmung! Dies gilt für Deutschland – aber ebenso für Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland und alle anderen Länder unter dem EU-Joch; selbst für die, die chronisch am finanziellen EUter hängen!

=> Warum zitiert der heutige Mainstream einfach und kritiklos solch perfide Rechtsbeugung im Urteil – ohne sie im Gesetz gegenzuchecken und ohne sie auch nur ansatzweise selbst noch einmal mit gesundem Rechtsverständnis auf Verfassungs- und Demokratie-Konformität zu überprüfen? „Redaktionelle Distanz und Sorgfalt“: heute in der ESM-/EuGH-Berichterstattung mal wieder völlige Fremdwörter, da offenbar die Newsdesks auf Weisung von ganz oben Schmalspur-Recherche und Nachrichtensperre verfügt haben…! Doch auch der Michel schläft zu alldem – noch ist Bier da, die Bundesliga im Free-TV, zweimal pro Woche GV und dreimal DSDS. Luxemburg ist weit – der Weihnachtseinkauf dagegen ganz nah, sofern man nicht bereits verarmtes Inflationsopfer oder arbeitslos ist.

„Auch das Verbot zum Erwerb von Schuldtiteln umgehe der ESM nicht. Dieses Verbot gelte lediglich für die nationalen Zentralbanken sowie die Europäische Zentralbank (EZB ), erklärte der EuGH.“

=> Feststellung dazu: Die EZB jedenfalls umgeht ganz chronisch seit Jahren dieses Verbot – warum wohl hat sie ihre Bilanz seit Beginn des Finanzkrise mit eben diesen Schuldtiteln vollgeladen und warum wohl hat sich ihre Bilanzsumme seit Beginn der Krise fast verdreifacht? Ganz offiziell tut sie es nun seit dem 6. September 2012. Auch dieser glasklare Rechtsbruch wird irgendwann 2013/14 noch vor dem EuGH landen (die Frage war im gestern beschiedenen EuGH-Prozess noch nicht Gegenstand) - mal sehen, was die käuflichen Richter dann aus dieser Frage machen...

=> Und dass im AEUV oder gar im Maastricht-Vertrag noch kein explizites Verbot zum Erwerb von Schuldtiteln durch den ESM drinstand, könnte vielleicht daran liegen, dass 1992 bzw. 2009 außer ein paar kranken totalitären suprastaatlichen Ideologen in Brüssel und anderswo niemand an die Einrichtung einer vollimmunisierten, vollgeheimen und vollpolitischen, planwirtschaftlichen Umgehungsinstitution namens ESM-Bank denken konnte?! Umso absurder, dass diese komplette „Neuerfindung“ des EUR von einer Verrechnungseinheit in einem Staatenbund souveräner Nationen hin zu einer illegalen Transfermaschine in einem illegalen EU-Bundesstaat seit der Nacht- und Nebelaktion des 8. Mai 2010 („Wollt ihr den totalen EURo?“) bis heute ohne Volksabstimmungen durchgezogen wurde!

=> Der Erwerb der Schuldtitel durch den ESM (finanziert weitgehend durch die EZB ) ist glasklar eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des oben zitierten Verbots für die EZB. Die ESM-Bank wurde geradezu zu dem Zweck geschaffen, das Verbot der direkten Staatsfinanzierung durch die EZB zu umgehen. Die ESM-Bank käme notfalls statt mit 700 auch mit 50 Mrd EUR Eigenkapital aus: mit dieser Summe könnte sie jeden Tag jeden realistischen ReFi-Bedarf der PIFGS finanzieren – und über Nacht den Schrott per „Sekundärmarkt“ direkt wieder an die EZB weiterverkaufen bzw. ihn dort abladen, wozu Draghi ja am 6. September 2012 ohne jede qualitative oder quantitative Grenze per „OMT" geradezu eingeladen hat. Um die rechtsmissbräuchliche Umgehung zu erkennen, braucht man nicht einmal einen mittelmäßigen Jura- oder VWL-Abschluss. Doch die käuflichen, weltfernen Richter von Luxemburg stellen sogar zur (ebenfalls beklagten) Form des Zustandekommens der Transfer-Union nur lapidar fest: „Das Schnellverfahren, mit dem die Euro-Staaten den neuen Rettungsschirm installierten, [sei] rechtens gewesen“. Eine logische Begründung für dieses hanebüchene Ergebnis wird von den Richtern nicht gegeben – und auch von der Journaille nicht verlangt. Vielleicht jedoch stellt der Souverän selbst eines heute noch fern scheinenden Tages in Richtung Luxemburg klar: „Pardon wird nicht gegeben – selbst wenn ihr es verlangt“!

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*) Die Kämpfer gegen den Markt sind sehr häufig zugleich Kämpfer gegen das Recht und auch selbsternannte "gegen Rechts". Dazu gehört immer mal wieder auch das an all diesen Punkten latent marktinterventionistisch denkende (aber angeblich neutrale) Wikipedia, das kämpferisch statt politisch neutral seit einigen Wochen das freiheitliche Magazin "eigentümlich frei" nach 15 Jahren dessen Existenz urplötzlich und anlasslos in die rechte, "Neue Rechte" oder gar rechtsextreme Ecke stellt [!] und diese Einordnung per Moderatoren-Übermacht hartnäckig im Editwar gegen die verzweifelt protestierenden User verteidigt, obwohl sie (siehe auch die hitzige Debatte um diese Einordnung auf Wikipedia selbst) im Falle des extrem libertär-toleranten "eigentümlich frei" Magazins völlig absurd ist. Und obwohl nach neuer Rechtssprechung des BVerfG vom 13.11.2012 der Begriff "rechtsextrem" gar nicht definierbar ist - damit auch nicht durch eine Online-Enzyklopädie, die sich jedoch gottspielend hier schlauer als das BVerfG wähnt und sich anmaßt, eigene Definitionen aufzustellen und diese kollektiv-beleidigend auf eine große Gruppe freiheitlich-rechtsstaatlich denkender Menschen samt ef-Chefredakteur André Lichtschlag anzuwenden! Im Zuge der o.g. Diskussion schrieb jemand völlig zurecht: "André F. Lichtschlag bezieht keine rechte Position sondern eine rechtsstaatliche." Der "Rechte" Hitler war übrigens Papiergeldfan, erklärter Goldgegner und klassischer Markt-Interventionist. Das ef-Magazin vertritt überall die glatte Gegenposition. Wikipedia sollte daher logischerweise eher über "Neue Linke" als Einordnung des ef-Magazins nachdenken. Stärker verwirren als die jetzige Einordnung als "Neue Rechte" kann dieser Begriff auch nicht mehr. Links ist rechts. Krieg ist Frieden. Orwell ist überall - und nirgends...